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   VGH Bayern, 19.07.2013 - 21 ZB 12.2581   

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VGH Bayern, 19.07.2013 - 21 ZB 12.2581 (https://dejure.org/2013,18043)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.07.2013 - 21 ZB 12.2581 (https://dejure.org/2013,18043)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 2013 - 21 ZB 12.2581 (https://dejure.org/2013,18043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Augenarzt; Verurteilung wegen Steuerhinterziehung; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 21 ZB 12.2581
    Dies ist etwa der Fall, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinn des § 359 StPO vorliegen, die maßgeblichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde oder das Verwaltungsgericht ausnahmsweise in der Lage ist, den Sachverhalt besser aufzuklären als das Strafgericht (vgl. u.a. BVerwG, B.v. vom 18.8.2011 - 3 B 6.11 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111; BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 21 BV 11.340 - juris).

    Denn weder bestimmte Beweggründe für die Annahme eines Strafurteils noch die Kenntnis des Betroffenen von den drohenden berufsrechtlichen Folgen sind Voraussetzung dafür, dass die Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils zur Grundlage in einem Approbationswiderrufsverfahren gemacht werden können (vgl. BVerwG, B.v. 18.8.2011 - 3 B 6.11- Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111).

    In diesem Verfahren sind dann die Lebensführung und berufliche Entwicklung des Betroffenen nach dem für das Widerrufsverfahren maßgeblichen Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. dazu BVerwG B.v. 18.8.2011 - 3 B 6.11- Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111).

  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 21 ZB 12.2581
    Es liegt ein schwerwiegendes Fehlverhalten vor, das bei Würdigung aller Umstände seine Berufsausübung im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung der Regierung von Niederbayern (Bescheid vom 23.9.2011) als untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, B.v. 14.4.1998 - 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, B.v. 28.1.2003 - 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107).

    Erweist sich der Kläger somit als unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit entgegen seiner Meinung sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z.B. seiner finanziellen Situation oder der Sicherung seiner Existenz, bedarf (st. Rspr., vgl. u.a. BVerwG vom 28.1.2003 - 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 ; OVG NW, B.v. 2.4.2009 - 13 A 9/08 - juris, B.v. 17.2.2009 - 13 A 2907/08 - juris, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 21 ZB 12.2581
    Ernstliche Zweifel sind dabei nur anzunehmen, wenn gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, d. h., wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in der angefochtenen Gerichtsentscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 124 Rn. 6 ff).
  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 21 ZB 12.2581
    Das Verwaltungsgericht hat auch zutreffend dargelegt, dass es im Fall der Unwürdigkeit nicht darauf ankommt, ob der betroffene Arzt zukünftig seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (vgl. BVerwG, B.v. 9.1.1991 - 3 B 75.90 - NJW 1991, 1557; B.v. 2.11.1992 - 3 B 87.92 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 83).
  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 21 ZB 12.2581
    Das Verwaltungsgericht hat auch zutreffend dargelegt, dass es im Fall der Unwürdigkeit nicht darauf ankommt, ob der betroffene Arzt zukünftig seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (vgl. BVerwG, B.v. 9.1.1991 - 3 B 75.90 - NJW 1991, 1557; B.v. 2.11.1992 - 3 B 87.92 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 83).
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 21 ZB 12.2581
    Es liegt ein schwerwiegendes Fehlverhalten vor, das bei Würdigung aller Umstände seine Berufsausübung im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung der Regierung von Niederbayern (Bescheid vom 23.9.2011) als untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, B.v. 14.4.1998 - 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, B.v. 28.1.2003 - 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 21 ZB 12.2581
    Ernstliche Zweifel sind dabei nur anzunehmen, wenn gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, d. h., wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in der angefochtenen Gerichtsentscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 124 Rn. 6 ff).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 21 ZB 12.2581
    Hier sind jedoch die Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation erfüllt, so dass sich die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs aus der vom Gesetzgeber selbst getroffenen Wertung ergibt (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2010 - 3 C 22.09 - NJW 2010, 2901; B.v. 27.10.2010 - 3 B 61/10 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2907/08
    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 21 ZB 12.2581
    Erweist sich der Kläger somit als unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit entgegen seiner Meinung sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z.B. seiner finanziellen Situation oder der Sicherung seiner Existenz, bedarf (st. Rspr., vgl. u.a. BVerwG vom 28.1.2003 - 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 ; OVG NW, B.v. 2.4.2009 - 13 A 9/08 - juris, B.v. 17.2.2009 - 13 A 2907/08 - juris, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 13 A 9/08

    Zulassung einer Berufung bzgl. eines Widerrufs einer Approbationen als Zahnarzt;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 21 ZB 12.2581
    Erweist sich der Kläger somit als unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit entgegen seiner Meinung sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z.B. seiner finanziellen Situation oder der Sicherung seiner Existenz, bedarf (st. Rspr., vgl. u.a. BVerwG vom 28.1.2003 - 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 ; OVG NW, B.v. 2.4.2009 - 13 A 9/08 - juris, B.v. 17.2.2009 - 13 A 2907/08 - juris, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Unwürdigkeit

  • VG Würzburg, 26.06.2020 - W 10 K 19.839

    Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis wegen Steuerhinterziehung

    Die Verwaltungsbehörde und das Verwaltungsgericht dürfen aber die strafgerichtliche Sachverhaltswürdigung ihren Entscheidungen zugrunde legen, wenn keine gewichtigen Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen bestehen (BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris Rn. 38; U.v. 10.3.1997 - 6 B 72.96 - juris Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.5.2020 - 21 CS 20.433 - juris 25; B.v. 18.3.2020 - 21 CS 19.2278 - juris Rn. 17; B.v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris Rn. 13).

    Insbesondere ist für die Verwertbarkeit im vorliegenden Verfahren nicht erforderlich, dass dem Kläger bei Abgabe des Geständnisses die drohenden berufsrechtlichen Konsequenzen klar vor Augen standen (BVerwG, B.v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris Rn. 14).

    Ein freiberuflich Tätiger, insbesondere ein Heilpraktiker als Angehöriger der Heilberufe, hat die berufliche Pflicht, seine steuerlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten ordnungsgemäß zu erfüllen (BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris; OVG NW, B.v. 27.8.2009 - 13 A 1178/09 - juris; Spickhoff/Schelling, Medizinrecht, BÄO, § 5 Rn. 37 m.w.N.).

    Auch die Steuerhinterziehung lässt den Schluss zu, dass der Kläger aus übersteigertem Gewinnstreben handelt und dieses der Gesundheit seiner Patienten überordnet (BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris; Spickhoff/Schelling a.a.O., BÄO § 5 Rn. 37 m.w.N.).

    Darin kommt zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber bereits eine abstrakte Abwägung zwischen den Grundrechten des betroffenen Heilberufsangehörigen und den zu schützenden besonders wichtigen Gemeinwohlgütern vorgenommen und das Berufsverbot als die verhältnismäßige Rechtsfolge vorgesehen hat (BVerwG, U.v. - 3 B 95.97 - juris; BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris; VG München, U.v. 19.5.2015 - M 16 K 15.826 - juris).

  • VG München, 03.12.2015 - M 16 K 14.3422

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt

    Die massive wiederholte vorsätzliche Steuerhinterziehung des Klägers stimmt nicht mit dem gesamten Berufsbild und den Vorstellungen überein, die die Bevölkerung allgemein von einem Zahnarzt hat (vgl. zur Steuerhinterziehung auch BayVGH, B. v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris 15).

    Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z. B. mit dem Alter des Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bzw. seiner finanziellen Situation oder der Sicherung seiner Existenz bedürfte (vgl. z. B. BayVGH, U. v. 8.11.2011 - 21 B 10.1543 - juris Rn. 26 m. w. N.; B. v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris Rn. 15).

  • VG München, 22.07.2014 - M 16 K 13.5215

    Widerruf der Approbation; Abrechnungsbetrug; Unwürdigkeit (bejaht);

    Dies setzt voraus, dass die Lebensführung und die berufliche Entwicklung des Arztes nach der Widerrufsentscheidung eine positive Bewertung hinsichtlich der Würdigkeit und Zuverlässigkeit erlauben (BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris Rn. 16).
  • VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399

    Widerruf der ärztlichen Approbation

    Dies setzt voraus, dass die Lebensführung und die berufliche Entwicklung des Arztes nach der Widerrufsentscheidung eine positive Bewertung hinsichtlich der Würdigkeit und Zuverlässigkeit erlauben (BayVGH, B. v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris Rn. 16).
  • VG München, 20.10.2015 - M 16 K 15.1873

    Widerruf der Approbation als Arzt

    Dies setzt voraus, dass die Lebensführung und die berufliche Entwicklung des Arztes nach der Widerrufsentscheidung eine positive Bewertung hinsichtlich der Würdigkeit und Zuverlässigkeit erlauben (BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris Rn. 16).
  • VG München, 23.07.2021 - M 16 S 19.5785

    Widerruf der Approbation als Arzt, Sofortvollzug, Unzuverlässigkeit,

    In diesem Verfahren sind dann die Lebensführung und berufliche Entwicklung des Betroffenen nach dem für das Widerrufsverfahren maßgeblichen Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B.v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 24.03.2021 - 21 ZB 18.2289

    Widerruf der Approbation wegen sexuellen Missbrauchs

    Im Übrigen steht dem auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO ausgesprochenen Widerruf der Approbation nicht entgegen, dass das Strafgericht von der ihm nach § 70 StGB zustehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, ein Berufsverbot als Maßregel der Besserung und Sicherung anzuordnen (vgl. BVerwG, U.v. 14.2.1963 - I C 98.62 - NJW 1963, 875; BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris Rn. 17; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 70 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 21 C 19.439

    Unzuverlässigkeit einer Hebamme wegen sexuellen Missbrauchs

    Es ist daher rechtlich nicht ausgeschlossen, dass das Strafgericht von einer entsprechenden Maßnahme absieht, die zuständige Verwaltungsbehörde aber die Erlaubnis widerruft (vgl. BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris Rn. 17).
  • VG München, 14.06.2016 - M 16 K 15.3275

    Widerruf der Approbation wegen unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

    Dies setzt voraus, dass die Lebensführung und die berufliche Entwicklung des Arztes nach der Widerrufsentscheidung eine positive Bewertung hinsichtlich der Würdigkeit und Zuverlässigkeit erlauben (BayVGH, B. v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris Rn. 16).
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